EUROVAT sieht sich in der Verpflichtung:
- Die Mehrwertsteuer Ihrer Rechnungen, bei allen Lieferanten und für alle erstattungsfähigen Produkte*, zu beantragen.
- Marktgerechte Bearbeitungsgebühren, ohne Vorauszahlungen zu verlangen, anzubieten.
- Die Übereinstimmung Ihrer Unterlagen, mit den Vorgaben der jeweiligen Finanzbehörde, gegenzuprüfen.
*Nach Steuerregelung des Erstattungslandes.