WAS BEDEUTET DAS "MACRON-GESETZ"

FÜR EINEN AUSLÄNDISCHEN SPEDITEUR?
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Das „Macron-Gesetz“ ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und findet auf ausländische Transportunternehmen Anwendung. Die nach Frankreich entsendeten Fahrer müssen:
  • Auf Grundlage des französischen Mindestgehaltes entlohnt werden.
  • Die sozialen Regelungen in Frankreich beachten.
  • Einen französischen Vertreter gegenüber den Behörden ernennen.
Das „Macron-Gesetz“ über die Entsendung durch Spediteure betrifft Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb Frankreichs haben und die folgenden beiden Bedingungen erfüllen:
  • Sie üben eine Transporttätigkeit aus.
  • Sie entsenden einen Mitarbeiter im Straßen- oder Seetransport auf französisches Gebiet.

Folgende Schritte müssen verpflichtend ausgeführt werden, wenn Fahrer nach Frankreich entsendet werden:

Folgende Dokumente sind gemäß den Vorschriften erforderlich:

Folgende Dokumente sind gemäß den Vorschriften erforderlich:

  • eine Entsendebescheinigung,
  • Kopie seines Arbeitsvertrags mit seiner Übersetzung ins Französisch,
  • Formular A1, das bestätigt, daß der entsandte Fahrer zur Sozialversicherung in seinem eigenen Land angemeldet ist.

Der rechtliche Vertreter in Frankreich muss über folgende Dokumente verfügen:

  • eine Kopie der Entsendebescheinigung des Fahrers,
  • die Vertretungsvollmacht,
  • die Lohnzettel des Fahrers,
  • den Nachweis über die Zahlung der Gehälter.

Diese Dokumente müssen vom rechtlichen Vertreter noch 18 Monate nach Ablauf der Entsendebescheinigung aufbewahrt werden. Er muss sie den französischen Behörden im Falle einer Kontrolle unverzüglich vorweisen können.

Das Macron-Gesetz ist für ausländische Transportunternehmen kostspielig und
zeitaufwendig. Falls Sie sich nicht an das Gesetz halten, vervielfachen sich die Kontrollen der
französischen Behörden und hohe Strafen werden verhängt.

Ein bedeutendes finanzielles Risiko im Betrugsfall

Wird das Macron-Gesetz über den Transport nicht eingehalten, können beträchtliche
      Strafen verhängt werden:

  • Bis zu 2.000 € pro entsendetem Fahrer im Falle einer Nichteinhaltung des französischen Mindestgehaltes,
    und bis zu 4.000 € im Falle einer wiederholten Nichteinhaltung.
  • Strafen von insgesamt 500.000 € für Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten.

 

    Stellen Sie also sicher, dass Sie das „Macron-Gesetz“ einhalten, um Strafen zu vermeiden: 
    Wählen Sie EUROVAT als Ihren französischen Vertreter!

 

 

EUROVAT IST IHR EXPERTE FÜR DIE OFFIZIELLE VERTRETUNG IN FRANKREICH

Ihre Fahrer können unbesorgt unterwegs sein. Als Vertreter von Transportunternehmen in Bezug auf das Macron-Gesetz ist EUROVAT Ihr Vermittler bei den französischen Behörden.
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Sicherstellung der Einhaltung des Gesetzes

EUROVAT :

  • Garantiert, dass Ihre Unterlagen streng vertraulich behandelt werden.
  • Vertritt Sie vor den Behörden im Falle einer Kontrolle.
Angepasste Tarife

Die Kosten passen sich der Anzahl
von Fahrern und der Dauer
der Gültigkeit Ihrer Bescheinigungen an.

Einfache Abwicklung:

Wenn Sie EUROVAT wählen, haben Sie Zugriff auf Ihren privaten und gesicherten Webspace. Dieser ist benutzerfreundlich und Sie können Zeit sparen, indem Sie die nötigen Schritte online und in Ihrem Tempo erledigen können:
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icon PC

Eine Seite, die von überall aus zugänglich ist: vom PC, Tablet oder Smartphone; es muss nur eine Internetverbindung vorhanden sein.

icone lock

Einfache und sichere Verwaltung Ihrer Dokumente: Die angeforderten Unterlagen sind vertrauliche Dokumente. Sie laden sie direkt in einen sicheren und geheimen Bereich hoch, wo sie dann während der gesamten gesetzlichen Frist aufbewahrt werden.

icone mail

E-Mail-Erinnerungen, damit Sie nichts vergessen: fällig werdende Bescheinigungen, Gehälter und vorzulegende Zahlungsnachweise...