Aktuelles
Aktuelles
Mit dem europäischen Beschluss (Richtlinie 2020/1057) und der schrittweisen Umsetzung des Mobilitätspakets sind die in der EU ansässigen Kunden nicht mehr verpflichtet, einen Vertreter in den europäischen Ländern zu benennen, die
bereits eine nationale Gesetzgebung für die Entsendung von Fahrern eingeführt haben.
Daher wird die SIPSI-Website für Frankreich nicht mehr zugänglich sein (AUSSER für Transportunternehmen, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union registriert sind) und
die Rolle von Eurovat als Vertreter in Frankreich wird für Kunden mit Sitz in der EU enden.
Von nun an müssen die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union registrierten Transportunternehmen:
- ein spezielles Webportal nutzen, um die neuen harmonisierten Vorschriften für die Entsendung von Fahrern im europäischen Straßentransportgebiet einzuhalten: das INTERNAL MARKET INFORMATION SYSTEM oder IMI, das in allen europäischen Sprachen verfügbar ist.
- eine Entsendungserklärung auszufüllen, wenn die von ihnen beschäftigten Fahrer zur Erfüllung eines Beförderungsvertrags in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Diese Meldung muss über das IMI-Webportal erfolgen.
Einige nützliche Links, die Kunden in der EU bei der Einhaltung der neuen Vorschriften helfen:
- Vorbereitung von Erklärungen : https://www.postingdeclaration.eu/
- Häufig gestellte Fragen : https://www.postingdeclaration.eu/help
- Tool und Video für den Einstieg : https://www.ela.europa.eu/en/road-transport
EUROVAT steht Ihren Kunden während der Übergangszeit in den folgenden Wochen zur Verfügung, wenn sie mit den französischen Behörden in Kontakt kommen.
Nach dem BREXIT haben sich die Modalitäten für die Erstattung der britischen Mehrwertsteuer geändert: ALLE Ihre britischen Rechnungen aus dem Jahr 2020 müssen vor dem 31. März 2021 eingereicht werden.
Nach diesem Datum ist die Erstattung der im Jahr 2020 in Großbritannien gezahlten Mehrwertsteuer nicht mehr möglich, auch nicht nach den Verfahrensvorschriften für Drittstaaten.
Wenn Sie Rechnungen aus Großbritannien aus dem Jahr 2020 haben, senden Sie diese bitte unbedingt vor dem 31. Januar 2021 an uns.
Seit 1995 unterstützt Eurovat die Transportunternehmen bei der Erstattung der im Rahmen ihrer internationalen Güterverkehrsaktivitäten bezahlten Steuern. Im Laufe der Jahre konnte sich Eurovat durch die Schaffung neuer Angebote und Dienstleistungen an Veränderungen im Markt und an die Bedürfnisse seiner Kunden anpassen. Dank seiner Partnerschaften mit Total und AS24 und seiner täglichen Beziehungen zu den verschiedenen Steuer- und Zollbehörden in Europa ist Eurovat zu einem Experten auf seinem Gebiet geworden: Heute bietet es in allen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums die Erstattung der Mehrwertsteuer an, die Erstattung von Verbrauchsteuern in allen betroffenen Ländern und die Vertretung von entsendetem Personal in Frankreich. Eurovat verfügt über Kundenbetreuern, die insgesamt 20 Sprachen sprechen, um die Bedürfnisse seiner Kunden aller Nationalitäten zu erfüllen. In den kommenden Jahren wird Eurovat weiterhin Anpassungen vornehmen und Lösungen finden, um seine Dienstleistungen zu entwickeln, die jeden Tag zur Verbesserung der Rentabilität und des Cash-Managements seiner Kunden beitragen.