Aktuelles
Aktuelles
Mit dem europäischen Beschluss (Richtlinie 2020/1057) und der schrittweisen Umsetzung des Mobilitätspakets sind die in der EU ansässigen Kunden nicht mehr verpflichtet, einen Vertreter in den europäischen Ländern zu benennen, die
bereits eine nationale Gesetzgebung für die Entsendung von Fahrern eingeführt haben.
Daher wird die SIPSI-Website für Frankreich nicht mehr zugänglich sein (AUSSER für Transportunternehmen, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union registriert sind) und
die Rolle von Eurovat als Vertreter in Frankreich wird für Kunden mit Sitz in der EU enden.
Von nun an müssen die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union registrierten Transportunternehmen:
- ein spezielles Webportal nutzen, um die neuen harmonisierten Vorschriften für die Entsendung von Fahrern im europäischen Straßentransportgebiet einzuhalten: das INTERNAL MARKET INFORMATION SYSTEM oder IMI, das in allen europäischen Sprachen verfügbar ist.
- eine Entsendungserklärung auszufüllen, wenn die von ihnen beschäftigten Fahrer zur Erfüllung eines Beförderungsvertrags in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Diese Meldung muss über das IMI-Webportal erfolgen.
Einige nützliche Links, die Kunden in der EU bei der Einhaltung der neuen Vorschriften helfen:
- Vorbereitung von Erklärungen : https://www.postingdeclaration.eu/
- Häufig gestellte Fragen : https://www.postingdeclaration.eu/help
- Tool und Video für den Einstieg : https://www.ela.europa.eu/en/road-transport
EUROVAT steht Ihren Kunden während der Übergangszeit in den folgenden Wochen zur Verfügung, wenn sie mit den französischen Behörden in Kontakt kommen.
Möge dieses neue Jahr Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg bringen, sowohl beruflich als auch persönlich.
Nach dem BREXIT haben sich die Modalitäten für die Erstattung der britischen Mehrwertsteuer geändert: ALLE Ihre britischen Rechnungen aus dem Jahr 2020 müssen vor dem 31. März 2021 eingereicht werden.
Nach diesem Datum ist die Erstattung der im Jahr 2020 in Großbritannien gezahlten Mehrwertsteuer nicht mehr möglich, auch nicht nach den Verfahrensvorschriften für Drittstaaten.
Wenn Sie Rechnungen aus Großbritannien aus dem Jahr 2020 haben, senden Sie diese bitte unbedingt vor dem 31. Januar 2021 an uns.
Seit 1995 unterstützt Eurovat die Transportunternehmen bei der Erstattung der im Rahmen ihrer internationalen Güterverkehrsaktivitäten bezahlten Steuern. Im Laufe der Jahre konnte sich Eurovat durch die Schaffung neuer Angebote und Dienstleistungen an Veränderungen im Markt und an die Bedürfnisse seiner Kunden anpassen. Dank seiner Partnerschaften mit Total und AS24 und seiner täglichen Beziehungen zu den verschiedenen Steuer- und Zollbehörden in Europa ist Eurovat zu einem Experten auf seinem Gebiet geworden: Heute bietet es in allen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums die Erstattung der Mehrwertsteuer an, die Erstattung von Verbrauchsteuern in allen betroffenen Ländern und die Vertretung von entsendetem Personal in Frankreich. Eurovat verfügt über Kundenbetreuern, die insgesamt 20 Sprachen sprechen, um die Bedürfnisse seiner Kunden aller Nationalitäten zu erfüllen. In den kommenden Jahren wird Eurovat weiterhin Anpassungen vornehmen und Lösungen finden, um seine Dienstleistungen zu entwickeln, die jeden Tag zur Verbesserung der Rentabilität und des Cash-Managements seiner Kunden beitragen.
Die französische Regierung hat beschlossen, dass Anträge auf die teilweise Erstattung der Mineralölsteuer (TICPE) vierteljährlich zum Verbrauch ab dem 1. Januar 2020 gestellt werden können. Die Bearbeitungsfristen dieser Anträge und die Zahlung der zu erstattenden Beträge bleiben unverändert.
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine neue Bescheinigung für LKW- und Busfahrer, die ohne Quarantäne in Bulgarien einreisen und durch Bulgarien fahren, obligatorisch.
Dieses Zertifikat ist auf unserer Website in Englisch, Bulgarisch und Türkisch verfügbar : https://aebtri.com/Default_en.aspx
#COVID19
If your employees are not already present in France, travel from abroad to France is now prohibited except for a limited number of reasons and activities such as the transport of goods. A new international travel certificate is required to cross borders.
Go to https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage to download it or to generate the digital version.
For the submission of files on Italian excise duties, a postponement from the first quarter of 2020 is planned until 30/06/2020.
[COVID19 - TRUCKING COMPANIES]
- Go to https://lnkd.in/eq4ZAzR to follow the network status of our AS 24 partner! They will inform you about the opening of petrol stations, washing centres, toilets, restaurants...
- https://lnkd.in/eq4ZAzR to follow the status of our AS 24 partner's network! They inform you about the opening of petrol stations, car washes, toilets, restaurants...
- Carte Bison Futé map updated in real time concerning open rest areas/service areas & technical control centres: https://lnkd.in/duXqVxr E-mail dedicated to transporters to ask your questions to @Ecologie_Gouv: servicestrm@developpement-durable.gouv.fr
Malgré le confinement des différents membres de l'équipe Eurovat, nous sommes toujours présents aux horaires habituels pour répondre à vos demandes. L'activité d'Eurovat reste active grâce à divers procédés mis en place pour la sécurité de tous, comme le télétravail.
Faisons preuve d’esprit solidaire.
Pour moi, pour toi, pour tous.
Since January 1, 2020, the minimum inter-professional wage (SMIC) has been increased by 1.2% (compared to 1.5% on January 1, 2019).
The Gross minimum wage rate per hour has been therefore increased to € 10.15 since January 1, 2020 (compared to € 10.03 since January 1, 2019), making € 1,539.42 per month based on the legal working time of 35 hours per week.
Im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich verlangt das am 1. Juli 2016 eingeführte Macron-Gesetz, dass nach Frankreich entsandte Fahrer auf der Grundlage des französischen Mindestlohns bezahlt werden.
Seit Januar 2019 beträgt der französische Mindestlohn 10,03 € brutto pro Stunde, verglichen mit 9,88 € für das Jahr 2018. Finden Sie hier die aktualisierten Tarife.
Zur Erinnerung: Eurovat übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Gültigkeit der im Rahmen der Vertretung von entsandten Mitarbeitern übermittelten Unterlagen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die an die französischen Behörden übermittelten Daten.
Alle Informationen über die Formalitäten für die Meldung von Entsendungen im Rahmen des Straßenverkehrs finden Sie auf der Website der französischen Regierung.
Juni 2019
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Erstattungssatz der Mineralölsteuer in Ungarn 10.89€/m3, d.h. 0.01 € pro Dieselliter.
Eurovat hat sich entschieden, die Rückerstattung der Mineralölsteuer in Ungarn für das Jahr 2019 auszusetzen.
Für weitere Informationen, zögern Sie nicht, sich bei Ihrem Kundenbetreuer anzumelden.
Mai 2019
In 2019 werden keine Satzesänderungen für die Mehrwertsteuer in der E.U. und für die Mineralölsteuer in Frankreich (TICPE) erwartet.
In diesem Jahr gab es in keinem Land der Europäischen Union Änderungen des jeweiligen Mehrwertsteuersatzes. Besuchen Sie unsere Website auf der Seite Mehrwertsteuer, um die Mehrwertsteuersatz nach Ländern einsehen zu können. erfahren,
Bezüglich der Erstattung der Mineralölsteuer in Frankreich (TICPE), bleibt der Erstattungssatz unverändert bei 177.50€/m3 für 2019. Besuchen Sie unsere Website auf der Seite Mineralölsteuer besuchen, um sich ein Bild über die anderen Mineralölsteuersätze zu machen.
Februar 2019.
Ab dem 01. Januar 2019 wird die IVDMH, die die Rückerstattung der spanischen Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff ermöglicht, in allen spanischen Regionen und zum gleichen Erstattungssatz von 48 €/m3 für alle Gemeinden/Regionen in Spanien erstattungsfähig sein.
Die aktuellen Erstattungssätze in Spanien belaufen auf:
- National (Gas.Pro): 1 €/mᶟ
- Regional (IVMDH) : 48 €/mᶟ
Weitere Informationen über die Erstattung von Gasoleo Profesional, finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik „Mineralölsteuer“.
Januar 2019.
Am 5. September 2018 wurde das Gesetz Nr. 20118-771 über verwaltungsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der Entsendung von Personal nach Frankreich veröffentlicht.
Jeder Arbeitgeber, der keine Entsendebescheinigung ausgestellt oder keinen Vertreter in Frankreich bestellt hat, kann mit einer Geldstrafe von höchstens 4.000 € pro entsandtem Arbeitnehmer belegt werden. Im Falle einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe der ersten Geldbuße kann eine Geldbuße von bis zu 8.000 € verhängt werden. Der Gesamtbetrag der Geldbuße darf 500.000 € nicht überschreiten.
Für weitere Informationen können Sie den Artikel Nr.L1264-3 des Arbeitsgesetz durchlesen (nur auf Französisch)
October 2018
Die Gesetzesregelung vom 21. Juni 2017 betreffend der neuen Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und die Inanspruchnahme von Fahrern für Kabotagefahrten sieht vor, , daβ im Fahrzeug folgende Unterlagen mitzuführen sind:
- Die Entsendungsbescheinigung
- Der Arbeitsvertrag des Fahrers (oder gleichwertiges Dokument)
- Die Arbeitszeit und Fahrervergütung
- Das Formular A1 der Sozialversicherung
Ein Fahrer, der ohne diese vorgeschriebenen Dokumente reist, kann eine Geldstrafe von 1.000 € bis 10.000 € zahlen. Der Fahrer kann jedoch einen Rabatt von 30% erhalten, wenn die Strafe innerhalb von 5 Tagen bezahlt wird.
September 2018
Das erste Halbjahr 2018 ist beendet, hier sind die Erstattungssätze nach Ländern:
- TICPE : 177.50 €/m3
- Mineralölsteuer Belgien : 221.34 €/m3 (Durchschnittssatz)
- Mineralölsteuer Italien : 214.18 €/m3
- Mineralölsteuer Slowenien : 84.99 €/m3 (Durchschnittssatz)
- Mineralölsteuer Ungarn : 22.54 €/m3
- Gasoleo Profesional : 1 €/m3 + Rückerstattung der Regionalsteuer
Für weitere Informationen über die Rückerstattung von Mineralölsteuer bitten wir Sie nicht zu zögern unsere Webseite zu konsultieren oder uns zu kontaktieren.
September 2018
Sie fahren mit Erdgas und Sie möchten Ihre Rechte bezüglich der Steuerrückerstattung über dieses Produkt kennen.
Eurovat fordert für Sie die Mehrwertsteuer auf das Erdgas für Fahrzeuge zurück (CNV : compressed natural gas).
Dennoch sind keine Akzisen auf dieses Produkt rückerstattungsfähig
Mehr Auskünfte auf der Mehrwertsteuerrückerstattung.
Juni 2018
Erstattungssatz für den Warentransport:
1. Halbjahr 2018: Euro 177.50 /m³ (statt Euro 114.20 für das 2. Halbjahr 2017)
Erstattungssatz für den Personentransport:
1. Halbjahr 2018: Euro 217.30 / m³ (statt Euro 154.20 für das 2. Halbjahr 2017)
Die Steigerung der Erstattungssätze ist proportional zu der Steigerung der Mineralölsteuer
Weitere Auskünfte über die Mineralölsteuerrückerstattung
März 2018
Seit Januar 2018 beträgt der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz 7.7% statt 8%.
In den anderen EU-Ländern bleiben die Mehrwertsteuersätze unverändert.
Sehen Sie bitte unsere Seite « Mehrwertsteuer » ein.
Januar 2018
Mineralölsteuer in Frankreich (TICPE):
Seit dem 1. Januar 2018 erhöhten sich die regionalen Mineralölsteuersätze auf fast 8 Eurocent pro Liter Diesel.
Der pauschale Erstattungssatz sollte ca. 175 €/m3 für das 1. Halbjahr 2018 betragen.
Mineralölsteuer Belgien:
Der Erstattungssatz für die Rückerstattung der Mineralölsteuer in Belgien erhöht sich jetzt auf 186 €/m3 (Januar 2018) statt 177.4 €/m3 für das 4. Quartal 2017.
Januar 2018
Seit dem 14. März 2017 hat das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Luxemburg sich entwickelt. Von nun an können Sie Ihre entsandten Fahrer Online auf https://guichet.itm.lu/edetach/ melden.
Erhalten Sie Ihren „Badge Social“ (Sozialausweis) bei der Inspection du Travail et des Mines (Gewerbeaufsicht) (nachstehend „ITM“ genannt) spätestens vor Beginn der Arbeit in Luxemburg.
Eurovat kann Ihnen die Unterlagen auf einfache Anfrage zustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Auskünfte zu kontaktieren.
November 2017
Die Meldung der entsandten Arbeitnehmern in Belgien betrifft nicht die internationale Transportbranche.
November 2017
Ab dem 1. Januar 2017 müssen Arbeitgeber ihre nach Österreich entsandten Arbeitnehmer -unabhängig von ihrer Nationalität- melden. Gemäß Artikel 19, Absatz 7 des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSD-BG.
Besuchen Sie die Website: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_det.asp?Typ=SD&STyp=&MIdVal=26751&s=zko3
Eurovat kann Ihnen die Unterlagen auf einfache Anfrage zustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Auskünfte zu kontaktieren.
Oktober 2017
Ausländische Unternehmen, die in Deutschland laden oder nach Deutschland liefern, müssen ihre entsandten Fahrer auf der Grundlage des deutschen Mindestlohns (derzeit 8.84€/Stunde) entlohnen.
Darüber hinaus ist es seit dem 1. Januar 2017notwendig, ein Konto auf der Webseite MiLog (MindestLohn-Gesetz) zu erstellen, das vom deutschen Zoll zur Verfügung gestellt wird, Ihre in Deutschland entsandten Arbeitnehmer zu erklären.
Auf Anfrage des deutschen Zolls, müssen Sie folgenden Dokumente übermitteln:
- die Entsendungsbescheinigung
- Kopie des Arbeitsvertrages Ihres Arbeitnehmers
- Aufstellung der Arbeitszeiten
- die Gehaltsabrechnungen
- die Zahlungsnachweise
- die Bescheinigung A1 (für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge)
- die Identitätsdokumente
Wenn Sie Selbstunternehmer oder der Geschäftsführer sind, ist die Entsendungsbescheinigung nicht notwendig. Sie müssen eine Kopie des Handelsregisterauszuges Ihrer Firma mit Ihrem Status besitzen.
Die Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Eurovat kann Ihnen die Unterlagen auf einfache Anfrage zustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Auskünfte zu kontaktieren.
MiLoG Portal: https://www.meldeportal-mindestlohn.de/Meldeportal/form/display.do?%24context=20D8F1A3FFB20415AD42
Weitere Informationen finden Sie auf: http://www.zoll.de/EN/Businesses/Work/Foreign-domiciled-employers-posting/Minimum-conditions-of-employment/minimum-conditions-of-employment_node.html
September 2017
Die französische Regierung hat einige Änderungen an den Vorschriften über die Entsendung von Fahrern in Frankreich vorgenommen.
Auf der Entsendungsbestätigung müssen Sie jetzt:
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, falls dies nicht möglich ist, Ihre Registrierungsnummern einem Berufsregister (HRA, u. a.) angeben.
- den Staat angeben, in dem Ihre entsandten Fahrer zur Sozialversicherung angemeldet sind (anstatt den Sozialversicherungsträger, an die Sie die Beträge abführen).
Die von Ihrem Vertreter aufbewahrten Unterlagen müssen in französischer Sprache vorliegen und die Beträge müssen in Euro sein
Bei Entsendung von Zeitarbeitskräften, müssen Sie eine Erklärung an die französische Arbeitsaufsichtsbehörde („Inspection du Travail“) versenden. In dieser Erklärung wird festgehalten, daß das Zeitarbeitsunternehmen von der Entsendung seiner Fahrer und über die im Rahmen der Entsendung zu respektierenden Arbeitsgesetze informiert wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Online-Portal der französischen Regierung.
August 2017
Nach Ende des 1. Halbjahres 2017 teilen wir Ihnen die zu erstattenden Beträge auf einigen spezifischen Dieselsteuern::
- Mineralölsteuer Slowenien: 96.05 €/m³ (durchschnittlicher Satz vom Januar bis Ende Juni 2017)
- Mineralölsteuer Italien: 214,18 €/m³ (2. Quartal 2017)
- Mineralölsteuer Ungarn: 22,62€/m³ (2. Quartal + 3. Quartal 2017)
- Mineralölsteuer Frankreich: 114,20 €/m³ für den Warentransport (1. Halbjahr 2017)
- Mineralölsteuer Belgien: 170,07 €/m³ (durchschnittlicher Satz vom Januar bis Ende Juni 2017)
Kontaktieren Sie uns, um Einzelheiten zu der Rückerstattung dieser Steuern zu erhalten !
August 2017
Seit der Einführung des Macron Gesetzes in Frankreich in Juli 2016, sind ähnliche Gesetzte in einigen europäischen Ländern geplant. Die Entsendung von Arbeitnehmern wird nunmehr in Deutschland, Italien und Österreich geregelt. Obwohl das Gesetz in einigen Ländern bereits angewandt wird, befindet es sich in anderen Ländern immer in der Studienphase –z.B. Spanien.
Die Firma Eurovat hat ihre Kapazität unter Beweis gestellt, ihre Kunden im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich zu vertreten. Wir führen derzeit eine Studie durch, um diese Diensleistung an anderen Staaten zu erweitern, die von einem solchen Gesetz betroffen sind.
Juli 2017
Wenn Sie Ihre Mehrwertsteuer aus dem Jahr 2016 noch nicht beantragt haben, haben Sie nur noch wenige Wochen um Ihre Rechnungen uns zu übermitteln. Die letzten Anträge für das Jahr 2016 müssen vor dem 30. September bei den Finanzbehörden eingereicht werden. Nach diesem Zeitpunkt wird die Mehrwertsteuer 2016 nicht mehr erstattungsfähig.
Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Juli 2017
Die französische Regierung erwägt den Kostenausgleich für die Verwaltung des Cloud-Managements und für die Prüfungen der entsandten Arbeitnehmern.
Nach einem neuen Dekret würde die Online-Entsendungsbestätigung zu der Zahlung von 40€ pro entsandten Arbeitnehmer führen. Dieser Beitrag wird bis zum 1. Januar 2018 angewendet.
Zur Erinnerung
Ab 1. Januar 2017 müssen die Entsendungsbestätigungen Ihrer Fahrer – notwendig für die Einhaltung des Macron Gesetzes- unbedingt auf dem Online-Portal SIPSI erstellt werden
Mai 2017
Erstattungssatz für den Warentransport:
1. Halbjahr 2017: Euro 114.20 /m³ (statt Euro 79.60 für den 2. Halbjahr 2016)
Erstattungssatz für den Personentransport:
1. Halbjahr 2017: Euro 154.20 / m³ (statt Euro 119.60 für den 2. Halbjahr 2016)
Die Steigerung der Erstattungssätze ist proportional zu der Steigerung der Mineralölsteuer Frankreich seit Januar 2017.
Mai 2017
Seit über einem Jahr kann der Erstattungssatz für die Rückerstattung der Mineralölsteuer in Belgien sich jederzeit ändern.
Jedoch ist dieser Erstattungssatz konstant gestiegen:
Erstattungssatz:
- 155.10 € pro m³ (von 01/01 bis 13/01/2017)
- 160.50 € pro m³ (von 14/01 bis 13/03/2017)
- 172.90 € pro m³ (von 14/03/2017 bis 22/03/2017)
- 177.40 € pro m³ (von 23/03/2017)
März 2017
Ab dem 01. April 2017 muss jeder Fahrer im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern in der E.U das Formular A1 vorweisen.
Das Formular A1 beweist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen Mietgliedstaat der Europäischen Union. Im Allgemeinen wird das Formular von dem Sozialversicherungsorgan des Firmensitzes ausgestellt.
Wenn möglich, muss der Antrag des Formular A1 vor dem Beginn der Tätigkeit im Ausland erfolgen:
http://europa.eu/youreurope/citizens/work/social-security-forms/contact_points_pd_a1.pdf
Bei Fragen kontaktieren Sie uns.
März 2017
Ab dem 01.01.2017 müssen Entsendebestätigungen für im Frankreich-Verkehr eingesetzte Fahrer elektronisch über das Online-Portal SIPSI erstellt werden:
https://www.sipsi.travail.gouv.fr/SipsiFO/sipsi/AccueilConnecte.action
Die Bedienung der Website ist ganz einfach: Sie müssen zuerst durch Angabe Ihrer Firmeninformationen ihr Konto aktivieren. Dann können Sie die Entsendebestätigungen für ihre Fahrer erstellen und duplizieren.
bekanntgegeben haben, und nachdem Sie Ihr Konto durch erstmaliges Anmelden aktiviert haben, melden Sie sich in Second Life an, gehen zu einem VirWoX Terminal, und berühren es
Dank dieser Website werden Sie Zeit sparen. Sie brauchen nicht mehr jede Entsendebestätigung einzeln auszufüllen. Außerdem werden Ihre Entsendebestätigungen automatisch an EuroVAT weitergeleitet.
Bitte zögern Sie nicht uns für weitere Auskünfte zu kontaktieren und nach dem SIPSI-Handbuch zu fragen.
Februar 2017
Der Erstattungssatz der Steuer IVMDH hat sich in mehreren Regionen ab dem 1. Januar 2017 entwickelt.
- In Navarra ist die Rückerstattung der IVMDH nicht mehr möglich.
- Asturias : 40 €/mᶟ (statt 44 €/mᶟ)
- Extremadura : 38,40 €/mᶟ (statt 38 €/m³)
Februar 2017
Der Erstattungssatz für die Rückerstattung der Mineralölsteuer in Slowenien ändert sich monatlich. Hier finden Sie den in 2016 festgestellten Trend:
- Geringster Erstattungssatz für das Jahr 2016: 87,46 € pro m³ in Januar
- Höchster Erstattungssatz: 96.05 € pro m³ in von März bis Dezember
- Durchschnittssatz im Jahr 2016: 95.31 € pro m³
Die Rückerstattung der Mineralölsteuer in Slowenien: die Frist zur Einreichung des Antrages für das Jahr 2016 läuft am 31. März 2017 ab. Wir können Ihnen bei der Beantragung gerne helfen. Kontaktieren Sie uns!
Januar 2017
Seit über einem Jahr kann der Erstattungssatz für die Rückerstattung der Mineralölsteuer in Belgien sich jederzeit ändern.
Jedoch ist dieser Erstattungssatz konstant gestiegen:
- Geringster Erstattungssatz für das Jahr 2016: 112.20 € pro m³ (von 01/07 bis 05/07/2016)
- Höchster Erstattungssatz: 144.30 € pro m³ (von 03/08 bis 31/12/2016)
- Durchschnittssatz im Jahr 2016: 126.59 € pro m³
Januar 2017
Der Standardumsatzsteuersatz in Rumänien wird ab 1. Januar 2017 von 20% auf 19% gesenkt.
Für das 2. Halbjahr 2016 können Sie 79,60€ pro m³ Diesel beantragen (gegenüber dem vorherigen Betrag 78,60€ pro m³ für das 1. Halbjahr 2016).
Außerdem haben Sie noch die Möglichkeit, die Mineralölsteuer (TICPE) 2015 zu beantragen (siehe in den vorhergehenden „Aktuelles“ Mitteilungen angegebenen Sätze)
Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren.
Ab 01.01.2017 ändern sich die Modalitäten für die Übermittlung der Entsendebestätigungen.
Die Entsendebestätigungen müssen auf die Website der französischen Regierung gesendet werden:
https://www.sipsi.travail.gouv.fr/SipsiFO/sipsi/AccueilConnecte.action
Die Auskünfte betreffend die Anwendung der Website sind momentan leider nicht sehr präzise. Wir empfehlen Ihnen also, die Entsendebestätigungen im Papier-Format mit einem Datum von Anfang Dezember 2016 für eine maximale Dauer von 6 Monaten zu erneuern. Die Papier-Entsendebestätigung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Somit brauchen Sie keine Erklärung aller entsandten Fahrer auf die SIPSI Website unter Zeitdruck zu erteilen.
Weitere Informationen über die neuen Modalitäten werden wir Ihnen schnell wie möglich mitteilen.
Dezember 2016
Sitzt Ihr Transportunternehmen außerhalb von Frankreich? Laden oder liefern Sie in/nach Frankreich?
In diesem Fall müssen Sie das „LOI MACRON“ einhalten, welches am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.
Wie kann sich ein Transportunternehmen auf das MACRON Gesetz einstellen?
Die entsandten Fahrer müssen den französischen Mindestlohn (französisches SMIG) gezahlt bekommen, und das französischen Sozialrecht (Arbeitszeit) sollte angewendet werden während Ihrer Fahrten in Frankreich.
Sie müssen Ihren Fahrern mehrere Dokumente mitgeben, welche im Fahrzeug mitgeführt werden müssen, während der Dauer ihrer Beförderung in Frankreich.
Sie müssen auch einen französischen Vertreter bestellen, der Sie als Vermittler bei den Aufsichtsbehörden (Polizei, Finanzamt, Zoll) vertreten kann.
Was Sie an jeden Fahrer aushändigen müssen : |
Was Sie an Ihren Vertreter aushändigen müssen: |
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Diese Unterlagen müssen von den Vertretern 18 Monate, nach Beendigung der Entsendung, aufbewahrt werden. |
Mehr Informationen über das MACRON Gesetz finden Sie auf dem FAQ der französischen Regierungsseite.
Warum sollte man EUROVAT als Vertreter „Loi MACRON“ in Frankreich wählen?
Seit über 20 Jahren ist EuroVAT ein spezialisierter Marktführer in der Rückerstattung der europäischen Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer für Kunden in ganz Europa. Wir haben ein solides Fachwissen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den europäischen Verwaltungsbehörden entwickelt.
Jedes Jahr bearbeiten wir Hunderte von Tausenden Verwaltungsdokumenten im Namen unserer Kunden! Unsere Zugehörigkeit zu einem Großkonzern hat uns daran gewöhnt, einen hohen Qualitätsstandard einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente zu gewährleisten.
Stellen Sie die Einhaltung des „Loi Macron“ Gesetzes sicher: Wählen Sie EuroVAT als französischen Vertreter!
In Belgien kann sich der ersttatbare Betrag für die Mineralölsteuer jederzeit ändern.
Er ist jedoch seit Anfang des Jahres 2016 stabil geblieben: Als Transportunternehmen können Sie 112.29€ pro m3 Diesel, das Sie in Belgien gekauft haben, zurückerstatten bekommen.
Die Auszahlungsfristen des belgischen Zolls können sehr lang sein aber die rückzahlbaren Beträge sind nicht unerheblich.
Bitte zögern Sie nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren.
Ein sehr attraktiver erzielbarer Betrag:
Die Rückerstattung der italienischen Mineralölsteuer beträgt 214,19 € / m³ Diesel.
Kurze Fristen, um den Steuerrückerstattungsantrag an das italienische Zollamt zu senden:
Sie können die Rückerstattung der Italienischen Akzisen des 2. Quartals 2016 bis zum 20. Juli 2016 beantragen.
Die Rückforderung der TICPE des 1. Halbjahres kann beginnen:
Die TICPE-Erstattungsanträge des 1. Halbjahres für 2016 können ab Juli 2016 eingereicht werden. Die Erstattungssätze profitieren von einer deutlichen Steigerung : Sie können für diesen Zeitraum 78,60 € pro m³ Diesel beantragen - (gegenüber dem vorherigen Betrag 48,70 € pro m³).
Bis dahin können Sie noch die TICPE für die Jahre 2014 und 2015 zurückerstattet bekommen :
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1. Halbjahr
2014 *
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2. Halbjahr
2014
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1. Halbjahr
2015
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2. Halbjahr
2015
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1. Halbjahr
2016
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Von der Rückerstattung des abgedeckten Verbrauchszeitraums |
1.Januar 2014
30. Juni 2014
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1. Juli 2014
31.Dezember 2014
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1.Januar 2015
30. Juni 2015
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1. Juli 2015
31.Dezember 2015
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1.Januar 2016
30. Juni 2016
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Rückerstattungspauschalsatz |
€ 48,90 /m³ |
€ 48,90 /m³ |
€ 48,70 /m³ |
€ 48,70 /m³ |
78,60 €/m³ |
*1. halbjahr 2014 : Bitte, senden Sie uns Ihre Dokumente bis Ende August 2016 zu.
Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Ab 1.Juli 2016 wird die Maβnahme für Loi Macron Recht auf Kabotage internationale Transporte von oder nach Frankreich angewendet. Ausländische Fahrer werden dann nach französischem SMIC (Mindestlohn in Frankreich) bezahlt, wenn Sie durch französisches Territorium fahren. Außerdem müssen sie die geltenden sozialen Regeln in Frankreich achten: Arbeitszeit, Wohnbedingungen...
Eurovat ist bestrebt, Sie bei diesen Verfahren zu unterstützen.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei diesbezüglichen Fragen zu kontaktieren.
Was ist Viapass in Belgien ?
Viapass ist eine kilometerabhängige Lkw-Maut für Lkw´s ab 3,5 t, die durch Belgien fahren.
Folgende Fahrzeuge sind davon betroffen :
- Belgische und ausländische Fahrzeuge
- LKWs über 3,5 Tonnen
- Fahrzeuge für den Warentransport
Die kilometerabhängige Maut Viapass ersetzt die Eurovignette. Alle Lastkraftfahrzeuge, die in Belgien unterwegs sind, müssen mit einer On Board Unit (OBU) ausgestattet sein, die die Anzahl der gefahrenen Kilometer berechnet. Eine Abrechnung wird alle 14 Tage ausgelöst.
Wann wird Viapass eingeführt?
Viapass ist am 01. April 2016 in Kraft getreten.
Kann ich die Mehrwertsteuer auf meine belgische kilometerabhängige Maut zurückerstattet bekommen?
Von den drei belgischen Regionen wird nur für Wallonien die Mehrwertsteuer von 21 % auf diese kilometerabhängige Maut berechnet. Diese Mehrwertsteuer ist erstattungsfähig.
Flandern und Brüssel wenden keine Mehrwertsteuer auf diese kilometerabhängige Maut an.
Source of the map: AS 24
Hinweis: Um Ihre Mehrwertsteuer in Wallonien zurückerstattet zu bekommen, müssen Sie uns die von SOFICO ausgestellten Rechnungen zusenden. Zurzeit werden sie pro LKW und pro Zeitraum (alle 14 Tage) ausgegeben, die eine große Anzahl an Rechnungen, in Abhängigkeit von der Größe Ihrer Flotte, darstellen.
Um sich über den Abzug der belgischen kilometerabhängigen Maut zu informieren, können Sie die Website http://www.viapass.be/de/ besuchen oder Ihren Mautanbieter kontaktieren.
Für Rückfragen zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Viapass in Wallonien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Juni 2016
In Mai 2016 hat die griechische Regierung neue Maβnahmen zur Änderung der indirekten Steuern in Griechenland getroffen.
Ab 1. Juni 2016 ist der MwSt.-Grundsatz von 23 auf 24 % gestiegen.
Juni 2016
Seit 2 Jahren ist der Erstattungssatz der französischen Mineralölsteuer (TICPE) stabil. Es war möglich, ein wenig mehr als 48 € pro m³ für Kraftstoff für jedes Halbjahr in 2014 und 2015 zurückerstattet zu bekommen.
Der erstattbare Betrag für das 1. Halbjahr 2016 profitiert von einer deutlichen Steigerung und erhöht sich auf 78.60 € / m³!
Die Erstattungsanträge des 1. Halbjahres für 2016 können ab Juli 2016 eingereicht werden.
Bis dahin können Sie noch die TICPE auf Ihre Kraftstoffkäufe für die Jahre 2014 und 2015 zurückerstattet bekommen.
Wir können Ihnen bei diesem Verfahren gerne helfen. Bitte kontaktieren Sie uns
Mai 2016
Von nun an erstattet EuroVAT die ungarische Mineralölsteuer.
Wenn Sie eine Transportfirma aus Ungarn oder aus einem anderen EU-Staat sind, dann können Sie diese spezifische Besteuerung auf Diesel zurückfordern.
Erstattungszeiträume sind einjährig. Die Erstattung beträgt 11 000 HUF/m³ für das Jahr 2015 (ca. 35,59 €/m³) und 7 000 HUF/m³ für das Jahr 2016 (ca. 22.54 €/m³). Die Erstattungsfristen sind viel kürzer als für die anderen Mineralölsteuern: die Wartezeit beträgt nur ein bis zwei Monate nach dem Anmeldetag (Zeitangaben ohne Gewähr).
Für weitere Auskünfte bitte kontaktieren Sie uns
April 2016
In Spanien haben Sie die Möglichkeit, die Erstattung von 2 spezifischen Steuern auf Dieselverbrauch zu beantragen:
- Die Steuer Gasóleo Profesional wird in der Höhe von 1 €/m³ in allen spanischen Regionen erstattet.
- Die IVMDH Steuer („Centimo Sanitario“) ist nur in einigen Regionen erstattungsfähig. Der erstattete Betrag kann bis zu 48 €/m³ betragen.
Der Erstattungssatz der Steuer IVMDH hat sich in mehreren Regionen ab 1. Januar 2016 entwickelt.
Weitere Regionen Spaniens erlauben ebenfalls die Rückerstattung dieser Steuer auf Dieselverbrauch.
Wenn Sie die erstattungsfähigen Beträge je nach Region besser kennen, dann können Sie Ihre Strecke anpassen und damit erhebliche Einsparungen erzielen.
Wünschen Sie weitere Informationen, kontaktieren Sie uns!
Um den Konsum zu stimulieren und die Kaufkraft zu verbessern sinkt der Standardmehrwertsteuersatz in Rumänien von 24 bis 20 % ab 1. Januar 2016.
Polen sollte auch den Standardmehrwertsteuersatz von 23 bis 22 % ab 1. Januar 2016 verringern. Schließlich wurde diese Maßnahme aufgegeben.
Die Mehrwertsteuersätze der anderen EU-Länder bleiben stabil.
Überblick auf der Seite « Mehrwertsteuer».
Die Mineralölsteuer Frankreich ist eine spezifische Steuer auf Diesel. Falls Sie Güterbeförderer sind, ist diese Steuer erstattungsfähig.
Der vom Staat festgesetzte Erstattungssatz ändert sich 2 Mal pro Jahr. Bitte finden Sie wie folgt die zusammenfassende Tabelle der Beträge, die Sie beantragen können:
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1. Halbjahr
2014
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2. Halbjahr
2014
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1. Halbjahr
2015
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2. Halbjahr
2015
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Von der Rückerstattung des abgedeckten Verbrauchszeitraums |
1. Januar 2014
30. Juni 2014
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1. Juli 2014
31. Dezember 2014
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1. Januar 2015
30. Juni 2015
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1. Juli 2015
31. Dezember 2015
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Rückerstattungspauschalsatz |
€ 48,90 /m³ |
€ 48,90 /m³ |
€ 48,70 /m³ |
€ 48,70 /m³ |
Die Formalitäten und die von dem französischen Zoll verlangten Unterlagen sind komplexer bis Januar 2016 geworden.
Wir stehen zur Verfügung, um Ihnen in dieser Steuerrückerstattung zu helfen. Wir bitten Sie uns zu kontaktieren.
In Belgien können die Dieselausgaben dank der Erstattung der belgischen Mineralölsteuer teilweise zurückerstattet werden. Der Erstattungssatz der belgischen Akzisen bleibt seit 2012 stabil: für jeden gekauften m3, werden 76,30 € rückerstattet.
Seit November 2015 hat der belgische Zoll ein Schwankungssystem des Rückerstattungssatzes der Akzisen wieder erneuert. Der erstattungsfähige Betrag ist variabel:
- vom 12.12.2015 bis zum 31.12.2015 : 112,29 €/m³
- vom 04.12.2015 bis zum 11.12.2015 : 99,30 €/m³
- vom 01.12.2015 bis zum 03.12.2015 : 85,60 €/m³
- vom 20.11.2015 bis zum 30.11.2015 : 85,60 €/m³
- vom 01.11.2015 bis zum 19.11.2015 : 79 €/m³
Für weitere Auskünfte bitte kontaktieren Sie uns
Januar 2016
In Slowenien können die Dieselausgaben dank der Erstattung der slowenischen teilweise zurückerstattet werden.
Die Erstattungssätze ändern sich von Monat zu Monat:
- Höchster Satz : 121,39 €/m³
- Niedrigster Satz : 79,98 €/m³
- Durchschnitt des Jahres 2015 : 89,38 €/m³.
Wir können mit der Rückerstattung der slowenischen Mineralölsteuer Ihnen helfen. Wenn Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, weil Ihr Antrag bei dem slowenischen Zoll vor dem 31. März 2016 eingereicht werden muss (um die Mineralölsteuer für das Jahr 2015 rückerstatten zu können).
Willkommen auf der neuen Website von EuroVAT: Um Sie besser bei der Rückerstattung für die Mehrwert- und Mineralölsteuer zu unterstützen, sind wir stets bemüht, Sie mit aktuellen und wichtigen Informationen zu versorgen.
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