BREXIT

Für unsere Kunden in Großbritannien:

Nach dem BREXIT haben sich die Modalitäten für die Erstattung der britischen Mehrwertsteuer geändert: ALLE Ihre britischen Rechnungen aus dem Jahr 2020 müssen vor dem 31. März 2021 eingereicht werden.
Nach diesem Datum ist die Erstattung der im Jahr 2020 in Großbritannien gezahlten Mehrwertsteuer nicht mehr möglich, auch nicht nach den Verfahrensvorschriften für Drittstaaten.
Wenn Sie Rechnungen aus Großbritannien aus dem Jahr 2020 haben, senden Sie diese bitte unbedingt vor dem 31. Januar 2021 an uns.

 

Für unsere Kunden, die nach Großbritannien reisen:

Aufgrund des BREXIT-Ergebnisses hat sich das britische Mehrwertsteuerrückerstattungssystem geändert: ALLE Ihre britischen Rechnungen für das Jahr 2020 müssen vor dem 31. März 2021 eingereicht werden. Nach diesem Datum ist die Rückerstattung der im Jahr 2020 in Großbritannien gezahlten Mehrwertsteuer nicht mehr möglich.

Alle britischen Rechnungen für das Jahr 2020 müssen uns bis zum 31. Januar 2021 zugestellt werden.