Mit dem europäischen Beschluss (Richtlinie 2020/1057) und der schrittweisen Umsetzung des Mobilitätspakets sind die in der EU ansässigen Kunden nicht mehr verpflichtet, einen Vertreter in den europäischen Ländern zu benennen, die
bereits eine nationale Gesetzgebung für die Entsendung von Fahrern eingeführt haben.
Daher wird die SIPSI-Website für Frankreich nicht mehr zugänglich sein (AUSSER für Transportunternehmen, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union registriert sind) und
die Rolle von Eurovat als Vertreter in Frankreich wird für Kunden mit Sitz in der EU enden.
Von nun an müssen die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union registrierten Transportunternehmen:
– ein spezielles Webportal nutzen, um die neuen harmonisierten Vorschriften für die Entsendung von Fahrern im europäischen Straßentransportgebiet einzuhalten: das INTERNAL MARKET INFORMATION SYSTEM oder IMI, das in allen europäischen Sprachen verfügbar ist.
– eine Entsendungserklärung auszufüllen, wenn die von ihnen beschäftigten Fahrer zur Erfüllung eines Beförderungsvertrags in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Diese Meldung muss über das IMI-Webportal erfolgen.
Einige nützliche Links, die Kunden in der EU bei der Einhaltung der neuen Vorschriften helfen:
EUROVAT steht Ihren Kunden während der Übergangszeit in den folgenden Wochen zur Verfügung, wenn sie mit den französischen Behörden in Kontakt kommen.